Alles, was Sie über die sog. "Zustellantwort" des beAs wissen müssen

Prüfprotokoll, Zustellantwort, OSCI-„Zustellungsantwort“, EGVP-Statusinformation etc.: Begriffe, die im täglichen "beA-Alltag" zu finden sind. Was für Sie wichtig zu wissen ist, haben wir zusammengestellt.

Warum muss ich auf die Zustellantwort (Eingangsbestätigung) achten ?

Es gibt grundsätzlich 2 Arten von beA-Nachrichten: Nachrichten innerhalb des beAs (von beA-Postfach zu beA-Postfach) und beA-Nachrichten, die an Gerichte, Behörden - generell an EGVP-Teilnehmer - verschickt werden.

  1. Für Nachrichten von beA- zu beA-Postfach (meistens Anwalt-zu-Anwalt-Korrespondenz), erstellt das beA selbst eine Zustellantwort.
  2. Wenn Sie jedoch eine beA-Nachricht an EGVP-Teilnehmer verschicken, wird die Zustellung der Nachricht durch eine Bestätigung oder eine Fehlermeldung ("EGVP-Statusinformation") von dem Intermediär zurückgegeben (OSCI-„Zustellungsantwort“).
Nach Entscheidung vom 11.11.2020 (OVG 6 S 49/20) OVG Berlin-Brandenburg Link obliegt dem Absender die Überprüfung, ob seine versendete Nachricht fehlerfrei übermittelt wurde.

Auszug aus dem Artikel vom Dr. Henning Müller (Quelle: https://ervjustiz.de/keine-panik-der-nachweis-des-bea-postausgangs-aus-gerichtssicht)
Richtig – und wichtig im Hinblick auf die anwaltliche Sorgfaltspflicht – ist weiter, die automatisierte Eingangsbestätigung („export.html“) – aufzubewahren. Dies kann auch weiterhin jedenfalls unter einer gewissen Verbesserung des Beweiswerts dadurch geschehen, dass sie exportiert und ihre Integrität zeitnah mit einer elektronischen Signatur gesichert wird oder sie revisionssicher abgelegt wird. Eine zeitnahe integritätssichernde Ablage wird den indiziellen Wert der Datei jedenfalls nochmals erhöhen.

Wo finde ich die Zustellantwort?

Die Zustellantwort befindet sich in der Webansicht des beA-Webportals. In dem Bereich "EGVP-Statusinformation" werden für jeden Empfänger die Informationen zum Übermittlungsstatus der beA-Nachricht dargestellt.

In diesem Bereich wird bei gesendeten Nachrichten das Ergebnis der Zustellung an den Intermediär angezeigt, falls die Nachricht an mindestens einen externen Empfänger (EGVP-Postfach außerhalb des beA) gesendet wurde.
In diesem Anzeigefeld wird der Statuswert der jeweiligen Nachricht des Empfängers angezeigt. Der EGVP-Status einer beA-Nachricht kann folgende Werte annehmen:

  • "Offen" (oder keine Antwort): die EGVP-Nachricht wurde noch nicht vollständig auf dem Intermediär abgelegt, es liegt noch keine Zustellantwort vor.
  • "Kein Fehler"/"Erfolgreich": die EGVP-Nachricht wurde erfolgreich auf dem Intermediär abgelegt, es liegt eine Zustellantwort vor. Die Zustellung an das Gericht wird dann von dem Intermediär vorgenommen. Das beA hat keinen Einfluss mehr darauf. Wenn diese Weiterleitung nicht funktioniert oder das Gericht die Nachricht nicht abgeholt hat, bekommt jedoch das beA keine Information darüber.
  • "Fehlerhaft": die EGVP-Nachricht wurde nicht erfolgreich auf dem Intermediär abgelegt (z.B. Übermittlungscode F001 in OSCI-Fehlercode). Die Zustellung ist fehlgeschlagen.
Falls Sie beA.expert verwenden, kann diese Software die Zustellantwort automatisch abholen und auswerten, analysieren, ob ein Fehler vorliegt. Die Ergebnisse für alle versendeten Nachrichten werden tabellarisch dargestellt.

Beispiel mit einer Nachricht mit 2 Empfängern:

Beim ersten Empfänger war die Übertragung beispielsweise fehlerfrei:


Beim zweiten Empfänger ist die Übertragung fehlerhaft:

Was ist der Unterschied zwischen Prüfprotokoll und Zustellantwort?

Es herrscht generell die Meinung, dass das sog. "Prüfprotokoll" einen Zustellungsnachweis darstellt. Dies ist nicht korrekt. Dies wurde in dem Urteil vom 11.11.2020 (OVG 6 S 49/20) OVG Berlin-Brandenburg auch nochmals klar dargestellt.

Das Prüfprotokoll hat die einzige Funktion, aller Zertifikate (Absender, Empfänger, Intermediär ...) auf Gültigkeit zu überprüfen.

Um es anders auszudrücken: Ein positives Ergebnis eines Prüfprotokolls besagt gar nichts über die Zustellung einer beA-Nachricht (weder beA-intern noch im EGVP). Die Zustellung kann nur durch eine positive (fehlerfreie) Zustellungsantwort nachgewiesen werden.

Kann die Abholung und Sicherstellung einer Zustellantwort automatisiert werden?

Ja, beA.expert SUITE (Windows Version und Server) kann dies tun. Alle Nachrichten werden abgeholt und lokal gespeichert inkl. Zustellantwort. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Informationen, die Sie ggf. für Nachforschung benötigen, in der Zustellantwort explizit anzusehen und zu extrahieren.

Wie funktioniert die Abholung von Zustellantworten?

Beim Start der beA.expert SUITE wird der Ordner "Postausgang" überprüft. Wenn Nachrichten sich dort befinden, erfolgt eine Warnmeldung.
Für alle versendeten Nachrichten wird die Zustellantwort überprüft und die für den Anwender wichtigsten Informationen extrahiert und kompakt dargestellt unter dem Reiter: beA-Postfach > Zustellung überprüfen. Diese Informationen werden sowohl in einer Übersicht als auch im Detail pro Nachricht dargestellt.



Was kann ich tun, wenn eine Nachricht an das Gericht nicht angekommen ist?

Zunächst müssen Sie die Zustellung an den Intermediär überprüfen. Die Zustellung sollte keinen Fehler beinhalten (z.B. "F001" o.ä.) und soll unbedingt eine sog. EGVP-Nummer ausweisen. Diese Nummer ist wie eine Vorgangsnummer oder Bearbeitungsnummer zu sehen und wird als Bestätigung des Erhalts der Nachricht generiert und zurückgegeben. Die Nummer finden Sie in der Zustellantwort oder in der beA.expert SUITE Software. Mit dieser Nummer können Sie die Nachforschung ggf. beim Gericht starten. Zusätzliche Informationen über den Intermediär (z.B. Zertifikat, Zugangsdatum ...) können durch die beA.expert SUITE Software extrahiert werden und ggf. als Nachweis vorgelegt werden.

Was passiert, wenn die Nachricht auf dem beA-Server gelöscht wird? Bleibt die Zustellantwort dann erhalten?

Wenn Sie die beA.expert SUITE Software verwenden und mit ihrer Hilfe die Nachricht und die Zustellantwort lokal gespeichert haben, dann bleiben diese Information bei Ihnen auf Ihrem lokalen Datenträger (oder ggf. Netzwerklaufwerk) erhalten. Dies ist u.a. der Sinn und Zweck einer lokalen Archivierung Ihrer beA-Nachrichten, da diese ansonsten inkl. Zustellungsantwort nach Löschung durch das beA verloren gehen.

Wie kann eine Zustellantwort gegen Manipulation oder Fälschung gesichert werden?

Die BlockRecord-Technologie ermöglicht es, die Integrität (Modifikationsfestigkeit) eines Dokuments zur Verhinderung von nachträglichen Änderungen/Modifikationen zu sichern. Die beA.expert SUITE verwendet dieses Verfahren für die Zustellantwort des beA, um diese gegen Manipulationen abzusichern. Zustellantwort mit BlockRecords gegen Manipulation sichern.