Prüfprotokoll, Zustellantwort, OSCI-„Zustellungsantwort“, EGVP-Statusinformation etc.: Begriffe, die im täglichen "beA-Alltag" zu finden sind. Was für Sie wichtig zu wissen ist, haben wir zusammengestellt.
Es gibt grundsätzlich 2 Arten von beA-Nachrichten: Nachrichten innerhalb des beAs (von beA-Postfach zu beA-Postfach) und beA-Nachrichten, die an Gerichte, Behörden - generell an EGVP-Teilnehmer - verschickt werden.
Auszug aus dem Artikel vom Dr. Henning Müller (Quelle: https://ervjustiz.de/keine-panik-der-nachweis-des-bea-postausgangs-aus-gerichtssicht)
Richtig – und wichtig im Hinblick auf die anwaltliche Sorgfaltspflicht – ist weiter, die automatisierte Eingangsbestätigung („export.html“) – aufzubewahren. Dies kann auch weiterhin jedenfalls unter einer gewissen Verbesserung des Beweiswerts dadurch geschehen, dass sie exportiert und ihre Integrität zeitnah mit einer elektronischen Signatur gesichert wird oder sie revisionssicher abgelegt wird. Eine zeitnahe integritätssichernde Ablage wird den indiziellen Wert der Datei jedenfalls nochmals erhöhen.
Die Zustellantwort befindet sich in der Webansicht des beA-Webportals. In dem Bereich "EGVP-Statusinformation" werden für jeden Empfänger die Informationen zum Übermittlungsstatus der beA-Nachricht dargestellt.
In diesem Bereich wird bei gesendeten Nachrichten das Ergebnis der Zustellung an den Intermediär angezeigt, falls die Nachricht an mindestens einen externen Empfänger (EGVP-Postfach außerhalb des beA) gesendet wurde.
In diesem Anzeigefeld wird der Statuswert der jeweiligen Nachricht des Empfängers angezeigt. Der EGVP-Status einer beA-Nachricht kann folgende Werte annehmen:
Es herrscht generell die Meinung, dass das sog. "Prüfprotokoll" einen Zustellungsnachweis darstellt. Dies ist nicht korrekt. Dies wurde in dem Urteil vom 11.11.2020 (OVG 6 S 49/20) OVG Berlin-Brandenburg auch nochmals klar dargestellt.
Das Prüfprotokoll hat die einzige Funktion, aller Zertifikate (Absender, Empfänger, Intermediär ...) auf Gültigkeit zu überprüfen.
Um es anders auszudrücken: Ein positives Ergebnis eines Prüfprotokolls besagt gar nichts über die Zustellung einer beA-Nachricht (weder beA-intern noch im EGVP). Die Zustellung kann nur durch eine positive (fehlerfreie) Zustellungsantwort nachgewiesen werden.
Ja, beA.expert SUITE (Windows Version und Server) kann dies tun. Alle Nachrichten werden abgeholt und lokal gespeichert inkl. Zustellantwort. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Informationen, die Sie ggf. für Nachforschung benötigen, in der Zustellantwort explizit anzusehen und zu extrahieren.
Beim Start der beA.expert SUITE wird der Ordner "Postausgang" überprüft. Wenn Nachrichten sich dort befinden, erfolgt eine Warnmeldung.
Für alle versendeten Nachrichten wird die Zustellantwort überprüft und die für den Anwender wichtigsten Informationen extrahiert und kompakt dargestellt unter dem Reiter: beA-Postfach > Zustellung überprüfen. Diese Informationen werden sowohl in einer Übersicht als auch im Detail pro Nachricht dargestellt.
Zunächst müssen Sie die Zustellung an den Intermediär überprüfen. Die Zustellung sollte keinen Fehler beinhalten (z.B. "F001" o.ä.) und soll unbedingt eine sog. EGVP-Nummer ausweisen. Diese Nummer ist wie eine Vorgangsnummer oder Bearbeitungsnummer zu sehen und wird als Bestätigung des Erhalts der Nachricht generiert und zurückgegeben. Die Nummer finden Sie in der Zustellantwort oder in der beA.expert SUITE Software. Mit dieser Nummer können Sie die Nachforschung ggf. beim Gericht starten. Zusätzliche Informationen über den Intermediär (z.B. Zertifikat, Zugangsdatum ...) können durch die beA.expert SUITE Software extrahiert werden und ggf. als Nachweis vorgelegt werden.
Wenn Sie die beA.expert SUITE Software verwenden und mit ihrer Hilfe die Nachricht und die Zustellantwort lokal gespeichert haben, dann bleiben diese Information bei Ihnen auf Ihrem lokalen Datenträger (oder ggf. Netzwerklaufwerk) erhalten. Dies ist u.a. der Sinn und Zweck einer lokalen Archivierung Ihrer beA-Nachrichten, da diese ansonsten inkl. Zustellungsantwort nach Löschung durch das beA verloren gehen.
Die BlockRecord-Technologie ermöglicht es, die Integrität (Modifikationsfestigkeit) eines Dokuments zur Verhinderung von nachträglichen Änderungen/Modifikationen zu sichern. Die beA.expert SUITE verwendet dieses Verfahren für die Zustellantwort des beA, um diese gegen Manipulationen abzusichern. Zustellantwort mit BlockRecords gegen Manipulation sichern.
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